Erbrecht III

Wo:

online

Wann:

11

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09

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2025

-

18:30

Erbrecht III
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Erbrecht III: Komplexität im Erbrecht bei internationalen Verknüpfungen

Das erwartet dich bei unserem Event

Ein Erbfall ist dann international oder grenzüberschreitend, wenn er einen Bezug zu mehreren Ländern hat. Jährlich nimmt in der Europäischen Union und weltweit die Zahl derer zu, die z. B. in einem anderen als ihrem Herkunftsstaat leben – und sterben, eine (Ferien-)Immobilie im Ausland besitzen oder eine(n) Ehepartner (in) anderer Staatsangehörigkeit haben. Als Folge unserer Mobilität und unserer Freiheiten sind jedes Jahr weit über eine halbe Million Familien an grenzüberschreitenden Erbfällen beteiligt. Aufgrund der Beteiligung unterschiedlicher Rechtsordnungen ergeben sich oft Komplikationen und zusätzliche Kosten. Gerade hier empfiehlt sich eine sorgfältige Nachfolgegestaltung und gegebenenfalls eine Rechtswahl für das Heimatrecht.

Genauer angeschaut werden folgende Themen:

  • Immobilienvermögen im Ausland
  • Binational(e) Ehen
  • Leben, Ruhestand und Lebensende im Ausland
  • Erben mit Wohnsitz im Ausland
  • Was ist zu beachten? Was sollte und kann geregelt werden?
  • Internationale Erbfälle: Wie ist das mit der Erbschaftsteuer?

Jetzt kostenfrei anmelden!

Wenn du von einem internationalen Erbfall betroffen bist/sein kannst oder in der Zukunft mehr Zeit im Ausland verbringen möchtest, dann erhälst du hier von Frau im Masche hilfreiche und wichtige Informationen zu Fakten und Gestaltung. Melde dich gerne über untenstehendes Formular für den 11. September 2025 um 18:30 Uhr an.

Du kannst dich zu dieser Veranstaltung hier anmelden: