Aktienmärkte: Wie viel Luft ist nach oben?
📢 quirion LIVE 28.03.2024

Wie berechnen sich meine zu zahlenden Stückzinsen?

Die konkrete Berechnungsmethode kann von Produkt zu Produkt abweichen, ist aber stets im Prospekt oder dem Wertpapierinformationsblatt der jeweiligen Emittentin beschrieben.

Eine Zinsperiode läuft vom 01.10. eines jeden Jahres bis zum 30.09. eines jeden darauffolgenden Jahres (jeweils einschließlich). Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt auf Monatsbasis, d.h. für jeden angefangenen Monat beginnend mit dem 01.10. nach der Zinsberechnungsmethode 30/360. Das bedeutet, dass Monate mit 30 Tagen und das Zinsjahr mit 360 Tagen in die Berechnung eingehen, also jeder Monat als 1/12 Jahr berücksichtigt wird. Daraus ergibt sich für die Stückzinsen folgende Rechnung: 30/360 x Zinssatz p.a. x Anzahl Monate.

Ein Rechenbeispiel:
Investieren Sie beispielsweise am 1. November 1.000 € in ein digitales Wertpapier sind für zwei Monate Stückzinsen in Höhe von 5 € zu zahlen (30/360 x 3 % x 2 = 5 €).
Investieren Sie stattdessen am 1. September 1.000 € in ein digitales Wertpapier, fallen Stückzinsen für 12 Monate an (30/360 x 3 % x 12 = 30 €).

Innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach dem Ende einer Zinsperiode werden Ihnen die Zinsen für ein komplettes Jahr ausgezahlt, unabhängig davon wann Sie investiert haben. Damit werden Ihnen die zum Investitionszeitpunkt eingezahlten Stückzinsen kompensiert.

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