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Wem gehört (rechtlich) das Geld auf dem Kinderkonto?

Wenn das Konto auf den Namen des Kindes ausgestellt wurde, ist das Konto auch rechtlich Eigentum des Kindes. Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit der gewissenhaften Verwaltung des Kontos als gesetzlich Vertretende betraut. Sobald das Kind volljährig ist, darf es frei über das Konto verfügen - ohne Zutun der Eltern.

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