Dürfen die Eltern auf das Kinderdepot zugreifen?

Ja, bis zur Volljährigkeit wird das Kinderdepot von den gesetzlichen Vertreter:innen im Namen des Kindes verwaltet. Die Eltern können Einzahlungen, Sparpläne und Entnahmen steuern, sind dabei aber an das Wohl des Kindes gebunden, da das Vermögen rechtlich dem Kind gehört. Mit Erreichen der Volljährigkeit erhält das Kind den vollen Zugriff auf das Depot; hierfür erfolgt bei quirion eine erneute Legitimation. Das Depot wird dann automatisch in ein Einzeldepot umgewandelt.

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