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Wie viel kommt für dein Kind bis 18 zusammen?

Je früher du startest, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt.

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Vermögen zum 18. Geburtstag

davon eingezahlt 5.400

Hypothetische Beispielrechnung mit 7,96 % erwarteter Rendite pro Jahr vor Kosten, abzüglich 0,48 % Vermögensverwaltung und 0,20 % ETF-Kosten (TER). Solche Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung; Verluste sind möglich. Werbung der quirion AG.

Nie war „Türen öffnen“ so einfach.

So funktioniert’s

18 Jahre sind ein Vorsprung, den du später nicht kaufen kannst.

Frühstart-Rente

Der Staat soll mitzahlen – ab Jahrgang 2020.

Das Kabinett hat die Frühstart-Rente beschlossen – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab 2027 soll der Staat 10 € im Monat fürs Alter deines Kindes einzahlen, vom 6. bis zum 18. Geburtstag und nur für Kinder ab Jahrgang 2020; ältere haben keinen Anspruch. Ausgezahlt wird daraus erst ab 65 – für Führerschein oder erste Wohnung bleibt das Kinderdepot der Weg.

  • 10 € pro Monat vom Staat geplant, für Kinder ab Jahrgang 2020
So geht’s

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Häufige Fragen

Wem gehört das Vermögen im Kinderdepot?
Dem Kind. Das Depot läuft auf seinen Namen, und das Vermögen gehört ihm von der ersten Rate an rechtlich – jede Einzahlung ist eine Schenkung. Bis zur Volljährigkeit verwaltet es die gesetzliche Vertretung im Rahmen der elterlichen Vermögenssorge: als fremdes Vermögen, getrennt vom eigenen – Vertragspartner ist aber das Kind selbst. Das schützt auch: Beim Zugewinnausgleich zählt das Depot weder in dein Anfangs- noch in dein Endvermögen, und wenn ein Gläubiger bei dir vollstreckt, kann dein Kind sein Eigentum verteidigen. Zwei Grenzen solltest du trotzdem kennen. Ungewöhnlich hohe Zuwendungen, die über das für dein Kind Angemessene hinausgehen, werden beim Zugewinnausgleich deinem Endvermögen wieder hinzugerechnet – es sei denn, sie liegen mindestens zehn Jahre vor dem Ende des Güterstands, bei einer Scheidung also vor der Zustellung des Scheidungsantrags, oder deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner war einverstanden. Und in einer Privatinsolvenz kann der Insolvenzverwalter Einzahlungen aus den letzten vier Jahren als Schenkung anfechten und zurückfordern; dieselbe Vier-Jahres-Frist gilt für Gläubiger auch außerhalb einer Insolvenz. Ausgenommen sind dabei nur gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts – eine laufende Sparrate zählt nicht dazu. Kleine monatliche Raten holt sich ein Insolvenzverwalter in der Praxis selten zurück; das eigentliche Risiko sind große Einmalzahlungen in wirtschaftlich angespannten Zeiten.
Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn mein Kind 18 wird?
Es wird automatisch in ein Einzeldepot umgewandelt. Dein Kind legitimiert sich einmal neu und verfügt danach allein über das Geld – ohne Auflagen, ohne Ausnahmen; deine Verfügungsberechtigung erlischt. Das ist der Preis dieses Depots, und die Frage, die du vorher mit dir klären solltest. Aufgelöst werden muss nichts: Das Depot kann weiterlaufen, oder dein Kind lässt sich einen Teil auszahlen und den Rest weiter wachsen. Zur Volljährigkeit entsteht keine Steuer – das Vermögen war die ganze Zeit deines Kindes und wechselt nicht den Eigentümer. Steuerlich zählt nicht der 18. Geburtstag, sondern die Einzahlung: Jede Einzahlung ist eine Schenkung, und Schenkungsteuer entsteht – wenn überhaupt – in dem Moment, in dem das Geld bei deinem Kind ankommt. Erbschaftsteuer kommt hier gar nicht ins Spiel, die gibt es nur im Erbfall.
Können Eltern vor dem 18. Geburtstag Geld entnehmen?
Ja, über das Kundenkonto – aber gebunden. Du verwaltest fremdes Vermögen und darfst es nur im Interesse deines Kindes einsetzen: ein Auslandsjahr, eine kostspielige Ausbildung, der Führerschein, die erste eigene Bude. Für den laufenden Unterhalt deines Kindes – Essen, Kleidung, Wohnen, Schulsachen – darfst du die Erträge des Depots verwenden; das Familienrecht sieht das sogar so vor. Das angesparte Kapital selbst sollst du dafür nicht angreifen. Steuerlich kommt eine zweite Regel dazu, und die ist die strengere: Gib die Erträge für dein Kind aus und halte nachvollziehbar fest, wofür. Wandert das Geld dagegen regelmäßig in die allgemeine Haushaltskasse, kann das Finanzamt die Erträge wieder dir zurechnen – familienrechtlich wäre es erlaubt, steuerlich wird es teuer. Tabu sind in jedem Fall deine eigenen Anschaffungen und deine Schulden: Das Vermögen gehört rechtlich deinem Kind, du musst es ihm zur Volljährigkeit herausgeben und auf Verlangen über die Verwaltung Rechenschaft ablegen. Ein Ersatz für deine eigene Rücklage ist das Kinderdepot damit nicht; dafür ist ein normales Depot der richtige Ort. Für normale Käufe, Verkäufe und Entnahmen brauchst du keine Genehmigung des Familiengerichts – die ist nur für Sonderfälle vorgesehen, etwa wenn auf den Kredit deines Kindes Geld aufgenommen oder aus seinem Vermögen etwas verschenkt werden soll. Bei größeren Beträgen im Zweifel vorher rechtlich absichern.
Können Großeltern oder andere Geld einzahlen?
Einzahlen ja, eröffnen nein: Ein Kinderdepot kann nur die gesetzliche Vertretung deines Kindes eröffnen – in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam; bei alleinigem Sorgerecht genügt der sorgeberechtigte Elternteil. Großeltern, Paten und Freunde können danach jederzeit per Überweisung oder Dauerauftrag einzahlen – die IBAN gibst du ihnen weiter, Zugriff auf das Depot brauchen sie nicht. Schenkungsteuer entsteht erst, wenn die Freibeträge überschritten sind: 400.000 € je Elternteil und 200.000 € je Großelternteil, jeweils für alle Schenkungen an dasselbe Kind innerhalb von zehn Jahren. Gezählt wird pro schenkender Person – Mutter und Vater haben also je 400.000 €, jede Oma und jeder Opa je 200.000 €. Ist der Elternteil, über den die Verwandtschaft läuft, bereits verstorben, sind es auch bei diesem Großelternteil 400.000 €. In die Zehnjahressumme fließt alles ein, was dieselbe Person geschenkt hat, nicht nur die Einzahlungen ins Depot. Bei üblichen Sparraten ist das weit entfernt. (Stand: 2026)
Welche Steuervorteile hat ein Kinderdepot?
Dem Kind steht ein eigener Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu – bis dahin bleiben Kapitalerträge steuerfrei; den Freistellungsauftrag hinterlegst du direkt im Kundenkonto, dafür brauchst du die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes. Liegen die Erträge darüber, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll sein: Zusammen mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €, dem Grundfreibetrag von 12.348 € und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € bleiben dann rund 13.384 € im Jahr steuerfrei – vorausgesetzt, dein Kind hat sonst keine Einkünfte. Die Bescheinigung wird für höchstens drei Jahre ausgestellt und endet immer zum Ende eines Kalenderjahres. Stand 2026; Steuerregeln und Beträge können sich ändern – im Einzelfall lohnt eine Steuerberatung.
Schmälert das Kinderdepot später den BAföG-Anspruch?
Das kann passieren. Bei der BAföG-Berechnung zählt das Depot als eigenes Vermögen deines Kindes: Nur was über dem Freibetrag liegt, wird angerechnet – verteilt auf die Monate des Bewilligungszeitraums – und mindert die monatliche Förderung entsprechend. Aktuell bleiben 15.000 € anrechnungsfrei, solange dein Kind das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, danach 45.000 €; maßgebend sind die Verhältnisse bei der Antragstellung. Ein gut gefülltes Kinderdepot kann den Anspruch also verringern – rechne das mit ein, wenn ein Studium wahrscheinlich ist.
Was kostet das Kinderdepot?
0,48 % pro Jahr für die Verwaltung, dazu rund 0,2 % ETF-Kosten, die im Fondspreis stecken und nicht separat abgebucht werden. Es gibt keine Depotgebühr, keinen Ausgabeaufschlag und keine Mindestanlage. Ein Hinweis: Das Kinderdepot ist von Neukundenaktionen ausgeschlossen.
Was ist mit der Frühstart-Rente?
Das ist ein separates Fördermodell und nicht dasselbe wie ein Kinderdepot – oben auf dieser Seite steht, wie sich beides unterscheidet. Drei Dinge, die dort keinen Platz haben: Anspruch hat zunächst nur der Geburtsjahrgang 2020, jüngere Jahrgänge kommen Jahr für Jahr dazu. Kinder, die 2019 oder früher geboren sind, bekommen die staatlichen 10 € nicht – auch nicht nachträglich; entscheidend ist das Geburtsjahr, nicht das heutige Alter. Das Depot suchst du selbst aus; tust du nichts, legt der Bund das Geld über die Deutsche Bundesbank gemeinsam an, und dein Kind kann sich diesen Anteil später als Startkapital in einen eigenen Vertrag holen – der muss geschlossen sein, bevor es 35 wird, sonst fließt das Geld zurück in den Bundeshaushalt. Und zum Stand der Dinge: Das Depot selbst ist schon geregelt – der Standarddepot-Vertrag mit dem Effektivkostendeckel von 1 % steht im Altersvorsorgereformgesetz vom Mai 2026 und gilt ab 2027. Die Frühstart-Rente kommt aus einem eigenen Gesetz, und das ist noch nicht durch: Der Entwurf hat am 12. August 2026 das Kabinett passiert, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Aus diesem Entwurf stammt auch die Regel, dass bis zum 18. Geburtstag keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen – und die, dass sich derselbe Standarddepot-Vertrag ab 2027 auch für Kinder ohne Anspruch abschließen lassen soll, dann eben ohne die staatlichen 10 €.