Kann ich einen Freistellungsauftrag für mein Kinderdepot stellen?

Ja, Sie können für das Kinderdepot einen eigenen Freistellungsauftrag einreichen. Damit bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (der jährliche Steuerfreibetrag für Kapitalerträge) von aktuell 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei quirion hinterlegen Sie den Freistellungsauftrag direkt im Kundenkonto des Kinderdepots.  Wenn die Kapitalerträge eines Kindes den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr voraussichtlich übersteigen, kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein. Liegen die gesamten Einkünfte des Kindes 2026 unter dem Grundfreibetrag, können zusammen mit dem Sparer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag Kapitalerträge von bis zu rund 13.384 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmt werden. Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt in der Regel für bis zu drei Jahre.

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