Kann ich mit ETFs für Kinder steuern sparen?

Mit ETFs selbst sparen Sie nicht automatisch Steuern -- entscheidend sind die steuerlichen Freibeträge des Kindes. Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag (der jährliche Steuerfreibetrag für Kapitalerträge) von 1.000 Euro pro Jahr. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei.  Wenn die Kapitalerträge eines Kindes den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr voraussichtlich übersteigen, kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein. Liegen die gesamten Einkünfte des Kindes 2026 unter dem Grundfreibetrag, können zusammen mit dem Sparer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag Kapitalerträge von bis zu rund 13.384 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmt werden. Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt in der Regel für bis zu drei Jahre.

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