Was sind Stückzinsen und warum muss ich diese bezahlen:
Wenn der Erwerb des digitalen Wertpapiers während einer bereits laufenden Zinsperiode erfolgt, sind in der Regel sogenannte Stückzinsen zu zahlen. Stückzinsen sind als eine Art Kompensation zu verstehen. Denn Anleger, die nach Beginn der Zinsperiode ein digitales Wertpapier erwerben, erhalten die Zinsen für eine volle Zinsperiode, obwohl dir eigentlich nur anteilige Zinsen für diese Zinsperiode zustehen würden. Durch die Zahlung von Stückzinsen wird dieser Vorteil ausgeglichen.
- Digitale Wertpapiere
Weitere Fragen zum Thema Digitale Wertpapiere
Welche Risiken sind mit diesem Investment verbunden?
Immobilieninvestments bergen oftmals das Risiko des Totalverlusts. Das ist auch bei den von quirion vermittelten digitalen Wertpapieren nicht anders. Im Rahmen des Anlagevermittlungs-Robos haben wir besonderen Wert darauf gelegt, dich über die Risiken des Investments aufzuklären.
Wie berechnen sich meine zu zahlenden Stückzinsen?
Die konkrete Berechnungsmethode kann von Produkt zu Produkt abweichen, ist aber stets im Prospekt oder dem Wertpapierinformationsblatt der jeweiligen Emittentin beschrieben.
Eine Zinsperiode läuft vom 01.10. eines jeden Jahres bis zum 30.09. eines jeden darauffolgenden Jahres (jeweils einschließlich). Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt auf Monatsbasis, d.h. für jeden angefangenen Monat beginnend mit dem 01.10. nach der Zinsberechnungsmethode 30/360. Das bedeutet, dass Monate mit 30 Tagen und das Zinsjahr mit 360 Tagen in die Berechnung eingehen, also jeder Monat als 1/12 Jahr berücksichtigt wird. Daraus ergibt sich für die Stückzinsen folgende Rechnung: 30/360 x Zinssatz p.a. x Anzahl Monate.
Ein Rechenbeispiel:
Investierst du beispielsweise am 1. November 1.000 € in ein digitales Wertpapier sind für zwei Monate Stückzinsen in Höhe von 4,58 € zu zahlen (30/360 x 2,75 % x 2 = 4,58 €).
Investierst du stattdessen am 1. September 1.000 € in ein digitales Wertpapier, fallen Stückzinsen für 12 Monate an (30/360 x 2,75 % x 12 = 27,50 €).
Innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach dem Ende einer Zinsperiode werden dir die Zinsen für ein komplettes Jahr ausgezahlt, unabhängig davon wann du investiert hast. Damit werden dir die zum Investitionszeitpunkt eingezahlten Stückzinsen kompensiert.
Wie hoch ist die Mindestanlagesumme?
Du kannst bereits ab 25 € investieren.
Werden die Zinsen ausgezahlt oder automatisch wieder angelegt?
Die Zinsen werden jeweils am Ende des Quartals anteilig auf dein bei der Quirin Privatbank AG eingerichtetes Verrechnungskonto ausgezahlt. Da der ausgezahlte Zinsbetrag auf dem Verrechnungskonto verbleibt, wird er automatisch bei der nächsten Zinsberechnung mitberücksichtigt. Du profitierst somit vom Zinseszinseffekt.
Wo werden meine digitalen Wertpapiere verwahrt?
Deine digitalen Wertpapiere werden sicher in einem digitalen Schließfach, einem sogenannten Wallet, verwahrt. Die sichere Verwahrung übernimmt Tangany, ein externer, professioneller Dienstleister, der über eine Kryptoverwahrlizenz verfügt. Für die sichere Verwahrung entstehen dir keine Kosten.
Kann ich meine digitalen Wertpapiere auch an einer Börse handeln?
Ein börsenbasierter Handel der digitalen Wertpapiere (tokenbasierten Schuldverschreibung) ist derzeit nicht möglich.
Was bedeutet „nachrangig“?
Digitale Wertpapiere werden oftmals mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung und einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet. Die Forderungen aus dem digitalen Wertpapier begründen im Verhältnis zu Forderungen anderer Gläubiger der Emittentin nachrangige Gläubigerrechte. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Emittentin im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO sowie für den Fall der Durchführung eines Liquidationsverfahrens wird gemäß § 39 Abs. 2 InsO hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Gläubiger aus dem digitalen Wertpapier – einschließlich der Ansprüche auf Verzinsung sowie Rückzahlung des investierten Kapitals – ein Nachrang in der Weise vereinbart, dass sämtliche Ansprüche der Inhaber von digitalen Wertpapieren erst nach sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen Gläubiger der Emittentin zu befriedigen sind. Die Forderungen der Inhaber von digitalen Wertpapieren können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der Emittentin verbleibt, beglichen werden. Diese Regelung kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Forderungen der Gläubiger aus dem digitalen Wertpapier führen. Gleichwohl werden in der Regel keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und/oder Stimmrechte an bzw. in der Gesellschafterversammlung der Emittenten gewährt.
Was bedeutet „tokenbasiert“?
Bei quirion erhälst du digitale Wertpapiere in Form von nachrangigen tokenbasierten Schuldverschreibungen. Ein Token hat eine breite Funktionalität. Er kann als ein digitales Recht (engl.: „asset“) verstanden werden und wird wie eine Aktie oder Anleihe benutzt. Bei den digitalen Wertpapieren, die du über quirion erwerben kannst, sind tokenbasierte Schuldverschreibungen als elektronische Wertpapiere zu verstehen, bei denen die Urkunde durch eine Eintragung in einem elektronischen Wertpapierregister ersetzt wird. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, entfaltet ein elektronisches Wertpapier dieselbe Rechtswirkung wie ein Wertpapier, das mittels Urkunde begeben worden ist. Für jede emittierte Schuldverschreibung wird ein Token von der Emittentin an den Anleger herausgegeben. Die Schuldverschreibungen basieren z.B. auf der Ethereum-Blockchain und repräsentieren die Rechte aus der Schuldverschreibung. Als Standard Token wird z.B. ein ECR-20 kompatibler Standard der Ethereum-Blockchain verwendet. Eine Verbriefung der tokenbasierten Schuldverschreibung in einer Einzel- oder Globalurkunde ist in der Regel ausgeschlossen. Es erfolgt keine Hinterlegung einer Urkunde bei einer Depotbank.
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