Kündigen
Vertrag auflösen, Guthaben auszahlen lassen.
Das gilt als schädliche Verwendung: erhaltene Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile musst du zurückzahlen. Die Erträge auf diesem Kapital bleiben zwar bei dir – steuerfrei sind sie aber nicht: Sie werden im Jahr der Auszahlung als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Dazu können Kosten deines Anbieters für die Auflösung kommen.
Stilllegen
Nicht mehr einzahlen, Guthaben liegen lassen.
Das Guthaben bleibt im Vertrag, nur ohne neue Beiträge – die Förderung, die du schon hast, bleibt erhalten, die Kosten und Garantievorgaben des alten Vertrags aber auch. Solange du keinen neuen geförderten Vertrag abschließt, bleibt dein Riester-Vertrag ein Bestandsvertrag und wird nach den alten Regeln gefördert. Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle deine Verträge einheitlich die neue Förderung: Zulagen und Steuervorteile, die du schon bekommen hast, behältst du – künftige Zulagen werden aber neu berechnet und hängen davon ab, wie viel du einzahlst. Statt der festen Grundzulage von 175 € gibt es dann 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €; wer wenig einzahlt, bekommt also weniger als heute. Und zahlst du in beide Verträge ein, wird die Zulage nach dem Verhältnis deiner Beiträge auf höchstens zwei Verträge verteilt – sie verdoppelt sich nicht. Die Umstellung gilt dauerhaft für alle deine Verträge.
Übertragen
Guthaben inklusive Zulagen in einen neuen Vertrag mitnehmen.
Ab 2027 kann das Ziel auch ein Altersvorsorgedepot sein. Der Übertrag gilt nicht als schädliche Verwendung und ist steuerfrei: Zulagen und Steuervorteile, die du schon hast, musst du nicht zurückzahlen – sie wandern mit. Zwei Dinge solltest du wissen: Kein Anbieter ist verpflichtet, einen Übertrag anzunehmen, du brauchst also ein Ziel, das ihn annimmt. Und ob dein bisheriger Anbieter das Kapital direkt in ein Altersvorsorgedepot überträgt, hängt auch von den Bedingungen deines Vertrags ab – frag ihn danach.