- Staatliche Förderung
- Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – die vollen 540 € also nur bei 1.800 € Eigenbeitrag. Dazu bis zu 300 € pro Kind, ebenfalls beitragsabhängig. Zulagen gibt es ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr; wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, bekommt einmalig 200 € extra. Anders als die feste Riester-Grundzulage hängt die Zulage hier ganz an deinem Beitrag: Wer wenig einzahlt, bekommt weniger als die 175 € von heute.
- Steuerlicher Abzug
- Sonderausgabenabzug bis 1.800 € eigene Beiträge im Jahr, zuzüglich der darauf entfallenden Zulage – mit voller Grundzulage also bis zu 2.340 €, mit Kinderzulagen entsprechend mehr. Die 1.800 € sind die Grenze für deinen Eigenbeitrag, nicht für den Abzugsbetrag.
- Garantie
- Eine Beitragsgarantie ist hier gar nicht möglich: Das Gesetz schließt für das Altersvorsorgedepot aus, dass ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase oder eine Mindestwertentwicklung vereinbart wird – mehr Renditechance, dafür Kursschwankungen, die du aushalten musst.
- Anlage in Aktien
- Diese Vorgabe gibt es hier nicht: Der Aktienanteil richtet sich nach deiner Anlagestrategie. Der Standard-Depotvertrag arbeitet mit zwei Fonds, und für den chancenreicheren gibt das Gesetz einen Gleitpfad vor, der ihn zum Auszahlungsbeginn zurücknimmt – höchstens 50 % fünf Jahre vorher, höchstens 30 % zwei Jahre vorher und zu Beginn. Das ist der gesetzliche Standard und keine starre Grenze: Andere Prozentsätze kannst du verlangen.
- Kosten
- Beim Standard-Depotvertrag deckelt der Gesetzgeber die Effektivkosten auf 1,0 %. Effektivkosten heißt: um wie viel die Kosten deine Rendite bis zum Auszahlungsbeginn schmälern. Für andere Altersvorsorgedepot-Verträge gilt dieser Deckel nicht.
- Anlagestrategie
- Was gekauft werden darf, legt das Gesetz fest – unter anderem OGAW und offene Publikums-AIF bis Risikoklasse 5 sowie bestimmte Staatsanleihen. Ausgewählt wird auch hier vom Anbieter, solange du keine vertragliche Option ausübst. Mit ETFs siehst du jederzeit, was im Depot liegt.
- Auszahlung
- Beginn zwischen 65 und 70. Hier darf der Auszahlungsplan enden: frühestens mit dem 85. Lebensjahr, ein Restkapital wird dann ausgezahlt – eine lebenslange Verrentung ist nicht vorgeschrieben. Bis zu 30 % kannst du zu Beginn auf einmal entnehmen, wenn dein Vertrag das vorsieht; auch diese Auszahlung ist in voller Höhe als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Rest bleibt investiert.
- Wer gefördert wird
- Ab 2027 zusätzlich Selbstständige und Freiberufler unter 67, die eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben, sowie angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Wer genau, steht in den häufigen Fragen zum Altersvorsorgedepot.