Riester-Übertrag

Lohnt sich dein Riester noch?

Viele zahlen seit Jahren in einen Riester-Vertrag ein, ohne zu wissen, was am Ende dabei herauskommt. Ab 2027 gibt es eine Alternative: das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Hier steht, was du mit deinem alten Vertrag machen kannst – und was jede Möglichkeit für dich bedeutet.

  • Förderung ab 1. Januar 2027
  • Übertragen kostet keine Zulagen
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende
Deine Möglichkeiten

Drei Wege, und einer kostet die Förderung.

Was mit deinem Riester-Vertrag passiert, entscheidest du. Das Gesetz gibt dir drei Möglichkeiten – sie unterscheiden sich vor allem darin, was mit den Zulagen und Steuervorteilen passiert, die du schon bekommen hast.

  1. Kündigen

    Vertrag auflösen, Guthaben auszahlen lassen.

    Das gilt als schädliche Verwendung: erhaltene Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile musst du zurückzahlen. Die Erträge auf diesem Kapital bleiben zwar bei dir – steuerfrei sind sie aber nicht: Sie werden im Jahr der Auszahlung als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Dazu können Kosten deines Anbieters für die Auflösung kommen.

  2. Stilllegen

    Nicht mehr einzahlen, Guthaben liegen lassen.

    Das Guthaben bleibt im Vertrag, nur ohne neue Beiträge – die Förderung, die du schon hast, bleibt erhalten, die Kosten und Garantievorgaben des alten Vertrags aber auch. Solange du keinen neuen geförderten Vertrag abschließt, bleibt dein Riester-Vertrag ein Bestandsvertrag und wird nach den alten Regeln gefördert. Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle deine Verträge einheitlich die neue Förderung: Zulagen und Steuervorteile, die du schon bekommen hast, behältst du – künftige Zulagen werden aber neu berechnet und hängen davon ab, wie viel du einzahlst. Statt der festen Grundzulage von 175 € gibt es dann 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €; wer wenig einzahlt, bekommt also weniger als heute. Und zahlst du in beide Verträge ein, wird die Zulage nach dem Verhältnis deiner Beiträge auf höchstens zwei Verträge verteilt – sie verdoppelt sich nicht. Die Umstellung gilt dauerhaft für alle deine Verträge.

  3. Der Weg ins Altersvorsorgedepot

    Übertragen

    Guthaben inklusive Zulagen in einen neuen Vertrag mitnehmen.

    Ab 2027 kann das Ziel auch ein Altersvorsorgedepot sein. Der Übertrag gilt nicht als schädliche Verwendung und ist steuerfrei: Zulagen und Steuervorteile, die du schon hast, musst du nicht zurückzahlen – sie wandern mit. Zwei Dinge solltest du wissen: Kein Anbieter ist verpflichtet, einen Übertrag anzunehmen, du brauchst also ein Ziel, das ihn annimmt. Und ob dein bisheriger Anbieter das Kapital direkt in ein Altersvorsorgedepot überträgt, hängt auch von den Bedingungen deines Vertrags ab – frag ihn danach.

Was der Wechsel kostet

Ab 2027 kostet der Übertrag beim alten Anbieter nach fünf Jahren nichts.

Das ist keine Kulanz, sondern eine Vorgabe – und sie gilt ab dem 1. Januar 2027: Liegt der Abschluss deines Vertrags dann mehr als fünf Jahre zurück, muss dein bisheriger Anbieter das Kapital kostenfrei übertragen; innerhalb der ersten fünf Jahre darf er höchstens 150 € berechnen. Für Überträge bis Ende 2026 gilt noch die alte Regel: höchstens 150 €, unabhängig vom Alter deines Vertrags. Auf der anderen Seite darf der neue Anbieter für die Aufnahme eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 € verlangen – Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene geförderte Kapital aber nicht. Und die Förderung, die du schon bekommen hast, wandert mit: Zulagen und Steuervorteile bleiben dir erhalten.

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darf der alte Anbieter für die Übertragung berechnen

ab 2027, wenn dein Vertrag beim Übertrag älter als fünf Jahre ist

in den ersten fünf Jahren und bis Ende 2026: höchstens 150 €

Gegenüberstellung

Riester und Altersvorsorgedepot, Kriterium für Kriterium.

Riester-Vertrag

Staatliche Förderung
175 € Grundzulage im Jahr, dazu 185 € pro Kind – 300 €, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2007 geboren ist. Die volle Zulage bekommst du nur mit dem Mindesteigenbeitrag; zahlst du weniger ein, wird sie anteilig gekürzt. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, bekommt auch hier einmalig 200 € extra.
Steuerlicher Abzug
Sonderausgabenabzug bis 2.100 € im Jahr – dieser Höchstbetrag umfasst Beiträge und Zulage zusammen, dein Eigenbeitrag zählt also nur bis 2.100 € abzüglich deiner Zulagen. Das Finanzamt prüft ohne Antrag, ob der Abzug für dich günstiger ist als die Zulage.
Garantie
Zum Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese Zusage muss der Anbieter über die gesamte Laufzeit absichern, was den Spielraum für schwankungsreichere Anlagen begrenzt.
Anlage in Aktien
Weil die Beitragsgarantie über die gesamte Laufzeit gedeckt sein muss, ist der Aktienanteil begrenzt – wie stark, hängt vom Produkt und vom Anbieter ab. Deine Anlagequote steht in deinem Produktinformationsblatt.
Kosten
Wie teuer dein Vertrag ist, hängt von der Produktart ab – Riester gibt es als Versicherung, als Banksparplan und als Fondssparplan. Bei einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung zahlst du zweimal: die Kosten der Versicherung und die Kosten der Fonds darin. Die Zahl, die beides zusammenfasst, sind die Effektivkosten in deinem Produktinformationsblatt.
Anlagestrategie
Welche Fonds in deinem Vertrag stecken, legt in aller Regel der Anbieter fest. Du findest sie in deinem Produktinformationsblatt und in der jährlichen Information.
Auszahlung
Sieht dein Vertrag es vor, kannst du dir zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des Kapitals auf einmal auszahlen lassen – diese Auszahlung versteuerst du in voller Höhe als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz. Der Rest muss lebenslang laufen – als Leibrente oder als Auszahlungsplan, an den sich spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine Teilkapitalverrentung anschließt. Nur diese Verrentung ab 85 setzt eine Versicherung voraus; die Raten davor zahlt dir bei einem Bank- oder Fondssparplan dein Anbieter selbst.
Wer gefördert wird
Im Wesentlichen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte.

Altersvorsorgedepot

Staatliche Förderung
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – die vollen 540 € also nur bei 1.800 € Eigenbeitrag. Dazu bis zu 300 € pro Kind, ebenfalls beitragsabhängig. Zulagen gibt es ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr; wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, bekommt einmalig 200 € extra. Anders als die feste Riester-Grundzulage hängt die Zulage hier ganz an deinem Beitrag: Wer wenig einzahlt, bekommt weniger als die 175 € von heute.
Steuerlicher Abzug
Sonderausgabenabzug bis 1.800 € eigene Beiträge im Jahr, zuzüglich der darauf entfallenden Zulage – mit voller Grundzulage also bis zu 2.340 €, mit Kinderzulagen entsprechend mehr. Die 1.800 € sind die Grenze für deinen Eigenbeitrag, nicht für den Abzugsbetrag.
Garantie
Eine Beitragsgarantie ist hier gar nicht möglich: Das Gesetz schließt für das Altersvorsorgedepot aus, dass ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase oder eine Mindestwertentwicklung vereinbart wird – mehr Renditechance, dafür Kursschwankungen, die du aushalten musst.
Anlage in Aktien
Diese Vorgabe gibt es hier nicht: Der Aktienanteil richtet sich nach deiner Anlagestrategie. Der Standard-Depotvertrag arbeitet mit zwei Fonds, und für den chancenreicheren gibt das Gesetz einen Gleitpfad vor, der ihn zum Auszahlungsbeginn zurücknimmt – höchstens 50 % fünf Jahre vorher, höchstens 30 % zwei Jahre vorher und zu Beginn. Das ist der gesetzliche Standard und keine starre Grenze: Andere Prozentsätze kannst du verlangen.
Kosten
Beim Standard-Depotvertrag deckelt der Gesetzgeber die Effektivkosten auf 1,0 %. Effektivkosten heißt: um wie viel die Kosten deine Rendite bis zum Auszahlungsbeginn schmälern. Für andere Altersvorsorgedepot-Verträge gilt dieser Deckel nicht.
Anlagestrategie
Was gekauft werden darf, legt das Gesetz fest – unter anderem OGAW und offene Publikums-AIF bis Risikoklasse 5 sowie bestimmte Staatsanleihen. Ausgewählt wird auch hier vom Anbieter, solange du keine vertragliche Option ausübst. Mit ETFs siehst du jederzeit, was im Depot liegt.
Auszahlung
Beginn zwischen 65 und 70. Hier darf der Auszahlungsplan enden: frühestens mit dem 85. Lebensjahr, ein Restkapital wird dann ausgezahlt – eine lebenslange Verrentung ist nicht vorgeschrieben. Bis zu 30 % kannst du zu Beginn auf einmal entnehmen, wenn dein Vertrag das vorsieht; auch diese Auszahlung ist in voller Höhe als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Rest bleibt investiert.
Wer gefördert wird
Ab 2027 zusätzlich Selbstständige und Freiberufler unter 67, die eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben, sowie angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Wer genau, steht in den häufigen Fragen zum Altersvorsorgedepot.

Grundlage: Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und Einkommensteuergesetz in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung (Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Angaben zum Riester-Vertrag beschreiben die gesetzlichen Mindestvorgaben, nicht ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Anbieters. Die Angaben zum Altersvorsorgedepot beschreiben die gesetzlichen Regeln – der Effektivkostendeckel und der Gleitpfad die des Standard-Depotvertrags – und nicht das Produkt von quirion.

Selbst-Check

Vier Zahlen aus deinem Vertrag, und du weißt mehr.

Für die Entscheidung brauchst du keinen Termin, sondern deine letzte Jahresmitteilung und dein Produktinformationsblatt. Darin findest du:

  1. Effektivkosten pro Jahr

    Im Produktinformationsblatt, oft als Effektivkostenquote oder „Reduction in Yield“. Sie sagt dir, wie viel Rendite für Kosten draufgeht – zum Vergleich: beim Standard-Depotvertrag des Altersvorsorgedepots ist bei 1,0 % Schluss.

  2. Guthaben und garantierte Leistung

    Wie viel ist heute drin, und welche Rente ist dir dafür garantiert? Wenn dich die garantierte Rente überrascht, siehst du, was die Garantie kostet.

  3. Summe der erhaltenen Zulagen

    Steht in der jährlichen Bescheinigung deines Anbieters. Bei einer Kündigung zahlst du diese Summe zurück, bei einer Übertragung wandert sie mit.

  4. Datum des Vertragsabschlusses

    Ab 2027 gilt: Ist dein Vertrag beim Übertrag älter als fünf Jahre, muss der alte Anbieter das Kapital kostenfrei übertragen; innerhalb der ersten fünf Jahre darf er höchstens 150 € berechnen. Für Überträge bis Ende 2026 gilt die alte Regel – höchstens 150 €, unabhängig vom Alter des Vertrags. Gezählt wird ab dem Vertragsabschluss, nicht ab der ersten Einzahlung.

Wenn du übertragen willst: Die Kündigung dafür läuft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres.

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.

Eines können wir dir jetzt schon sagen: quirion wird Überträge aus bestehenden Riester-Verträgen annehmen. Das ist entschieden. Wie der Übertrag im Einzelnen abläuft und ab wann du ihn beauftragen kannst, hängt an der Zertifizierung unseres Vertrags – die kann frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden. Sobald Ablauf und Konditionen feststehen, veröffentlichen wir sie hier; wer vorgemerkt ist, erfährt es zuerst. Bis dahin kannst du rechnen.

Ob sich ein Übertrag für dich lohnt, hängt von deinem Vertrag, deiner Förderberechtigung und deinen Anlagezielen ab. Diese Seite erklärt die Regeln des Altersvorsorgereformgesetzes vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156) und ist keine Anlageberatung. Die Vormerkung ist unverbindlich und kein Vertrag.