Am 1. Januar 2027 geht es mit den neuen Altersvorsorgedepots los. Das Interesse ist riesig. Aber auch der Informationsbedarf. Wir geben Antworten auf Fragen, die uns besonders häufig gestellt werden.
1) Welche Arten des Altersvorsorgedepots wird es geben?
Die neuen Altersvorsorgedepots sind das Herzstück der Reform der privaten Altersvorsorge. Anders als die Riester-Rente kommen Altersvorsorgedepots ohne Garantien aus. So will der Staat einen chancen- und renditeorientierteren Vermögensaufbau fördern – zum Beispiel mit ETFs.
Die öffentlich am häufigsten diskutierte Variante ist das Standarddepot. Dafür gelten besondere Regeln: Ein Teil des Investmentvermögens hat ein eher vorsichtiges Anlageprofil, während der andere mehr auf Renditechancen zielt. Das angesparte Kapital wird vor Beginn der Auszahlphase schrittweise in den risikoärmeren Teil umgeschichtet. Die Kosten sind beim Standarddepot auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
Auch der Staat will über einen öffentlichen Träger ein Standarddepot bereitstellen. Allerdings ist noch unklar, wer dieser Träger sein wird und ob das Angebot bis Anfang Januar 2027 steht. Von privater Seite wird es über das Standarddepot hinaus verschiedene individuelle Angebote für das Altersvorsorgedepot geben. Für diese gibt es mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung. Und es gibt keinen Kostendeckel.
An unseren eigenen Angeboten arbeiten wir noch. Aber klar ist: Sie werden viel günstiger, als es der Kostendeckel vorschreibt. Und zwar nicht nur beim Standarddepot, sondern auch in mindestens einer weiteren Alternative, die wir anbieten werden.
2) Bin ich förderberechtigt?
Grundsätzlich gehören zu den Förderberechtigten alle unselbstständig Erwerbstätigen, einschließlich der Auszubildenden. Anders als bei der Riester-Rente sind aber nun auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt, wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie müssen dafür nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.
Zum Kreis der Förderberechtigten zählen darüber hinaus unter anderem Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, ist ebenfalls förderberechtigt – nicht aber wer eine volle Altersrente bezieht.
3) Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundzulage liegt bei 50 Cent je selbst eingezahltem Euro, bis zu einem Betrag von 360 Euro im Jahr. Für weitere 1.440 Euro erhalten Förderberechtigte 25 Cent pro gespartem Euro. Damit gibt es auf maximal 1.800 Euro Eigenanteil 540 Euro vom Staat.
Die maximale Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr gibt es bereits ab einer Sparrate von 25 Euro im Monat. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

4) Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Wenn man nicht selbst aktiv wird, laufen alte Riester-Verträge einfach nach den alten Förderkonditionen weiter. Denn es gilt ein Bestandsschutz für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden. Allerdings: Man kann mit einem Riester-Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln – oder auch in das neue Altersvorsorgedepot.
Aus unserer Umfrage über das neue Altersvorsorgedepot wissen wir: Viele überlegen sich nun, ob sie ihren Altvertrag ruhen lassen, und in einem Altersvorsorgedepot weitersparen. Oder ob sie gleich das im Riester-Vertrag angesparte Vermögen übertragen sollen. Es lässt sich aber nicht pauschal sagen, welche der verschiedenen Varianten sich mehr lohnt. Das muss man im individuellen Einzelfall prüfen.
5) Wann bekomme ich mein angespartes Geld?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Ein früherer Beginn der Auszahlung ist nur zulässig, wenn auch die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird. Wer Geld vorzeitig aus einem Altersvorsorgedepot entnimmt, muss die Förderung – ob erhaltene Zulagen oder Steuervorteile – zurückzahlen.
Zu Beginn der Auszahlphase kann man einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen.
Weil die Pflicht zum Abschluss einer klassischen, teuren Versicherung für eine lebenslange Rente entfällt, ist als Alternative ein Auszahlplan vorgesehen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Wer sich da noch nicht festlegen will: Man darf zu Beginn der Auszahlphase den Anbieter wechseln. Wer ein Altersvorsorgedepot ohne Verrentungsoption hat, kann das Altersvorsorgevermögen also auch später noch in eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen umwandeln.
6) Mit welchem Vermögen kann ich später rechnen?
Das Anlageergebnis eines Altersvorsorgedepots hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Dazu gehören steuerliche Aspekte, der Anlagezeitraum, die Art der enthaltenen Produkte und deren Kosteneffizienz. Wer sich aber schon einmal grundsätzlich einen Eindruck verschaffen will, wie Einzahlungen, Förderung und die Renditechancen der Aktienmärkte zusammenwirken, kann unseren Rechner für das Altersvorsorgedepot nutzen.
Langfristig und im Durchschnitt sind an den Aktienmärkten Renditen von rund 8 Prozent pro Jahr durchaus realistisch. Dabei liegen die Renditen zeitweise über dem Durchschnittswert, zeitweise darunter. Doch über die Zeit glätten sich die Schwankungen. Zumindest dann, wenn man sein Portfolio breit streut.

7) Lohnt es sich, gleich mehrere Altersvorsorgedepots einzurichten?
Nach der neuen Regelung können pro Jahr maximal 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Dabei darf man sogar zwei Altersvorsorgeverträge einrichten. Die maximale Förderung gibt es aber nur einmal.
Doch warum sollte man so deutlich über die Fördergrenzen hinausgehen? Die Idee: In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer an. Die Auszahlungen werden zwar später im Rentenalter besteuert. Doch bis es an die Auszahlung geht, kann sich der Zinseszins umso mehr entfalten, je stärker man die Anstrengungen zur privaten Altersvorsorge bündelt.
Wir halten dich über das Altersvorsorgedepot auf dem Laufenden: mehr hier.
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