Aktien sind Wertpapiere, die Anteile an einem Unternehmen verbriefen. Wer einen solchen Anteilsschein an der Börse – dem Handelsplatz für Aktien – erwirbt, wird Miteigentümer:in an der entsprechenden Aktiengesellschaft (AG). Anleger:innen können dadurch gleich mehrfach profitieren: Auf der einen Seite können sie über die Dividende an der Gewinnentwicklung „ihrer“ AG beteiligt werden. Auf der anderen Seite profitieren sie beim Verkauf von einem Kursgewinn, falls sie die Aktie zu einem Kurs unterhalb des Verkaufspreises erworben haben. Umgekehrt müssen sie im schlimmsten Fall damit rechnen, bei einer Insolvenz der AG ihr gesamtes investiertes Kapital zu verlieren.
Der Kauf von Aktien ist eine hervorragende Möglichkeit, um langfristig Vermögen aufzubauen. Aktienpunkten mit folgenden Stärken:
Hallo Conrad: Was geht ab?
Viele Privatanleger:innen scheuen den Aktienerwerb, weil er in ihren Augen zu risikobehaftet ist. Anleger:innen müssen bei einer Unternehmensinsolvenz mit dem Komplettverlust ihres angelegten Geldes rechnen – was in der Praxis jedoch eher selten vorkommt und was durch eine breite Streuung der Aktieninvestments weitestgehend verhindert werden kann. Was viele Anleger:innen zudem abschreckt, sind die teils heftigen Schwankungen der Aktienkurse.
Derartige Schwankungen spiegeln entweder das unternehmensspezifische Risiko oder das allgemeine Marktrisiko wider. Das unternehmensspezifische Risiko bezeichnet das Risiko, dass sich der Aktienkurs aufgrund von mit dem einzelnen Unternehmen zusammenhängenden Faktoren verändert (Gewinn-/Umsatzentwicklung, Managementwechsel). Faktoren, die die Entwicklung aller Aktien gleichermaßen beeinflusst, werden als allgemeines Marktrisiko bezeichnet (Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, steigendes Zinsniveau).
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Wichtig zu wissen, ist, dass sich das Risiko für Kursverluste durch eine langfristige Haltedauer und eine möglichst breite Streuung verringern lässt. Via kostengünstiger Aktien-ETFs lässt sich eine breite Streuung ohne größeren Auswand erreichen. Auch wenn Käufe und Verkäufe jederzeit möglich sind, ist davon eher abzuraten.
Zudem können Faktoren die Kursentwicklung beeinflussen, die nicht ausschließlich rationale Gründe haben. Nicht nur die offizielle Ankündigung über den Geschäftsverlauf seitens eines Unternehmens kann zu negativen Reaktionen am Aktienmarkt führen, sondern auch aktuelle Stimmungen, Meinungen oder die Verbreitung von Gerüchten (psychologisches Marktrisiko).
Der Aktienkurs bildet sich durch Angebot und Nachfrage. Je stärker eine Aktie nachgefragt wird, desto höher ist der Preis. Vielfältige Faktoren wirken auf die Nachfrage und das Angebot ein:
Das Unternehmen hat es bis zu einem gewissen Grad selbst in der Hand, wie begehrt ihre Aktien sind. Wichtig Ereignisse wie Präsentation von Geschäftsberichten, Hauptversammlungen und Geschäftsausblicke wirken sich teils sehr deutlich auf die Kurse der Aktien aus – im positiven wie im negativen Sinne. Das gilt vor allem dann, wenn Erwartungen übertroffen bzw. verfehlt werden.
Die wirtschaftliche Lage wirkt sich oft auf das Konsumverhalten aus, was in der Folge viele Unternehmen (und deren Aktien) zu spüren bekommen. Staatliche Maßnahmen, geplante Gesetzesänderungen
Staaten können das Unternehmensumfeld deutlich beeinflussen. Über Gesetzesänderungen, staatliche Regulierungen und Förderungen können sie Gewinnerwartungen von Unternehmen verändern.
Festverzinsliche Geldanlagen gelten als weniger riskant und gewinnen gegenüber dem Aktienmarkt an Attraktivität, wenn die Zinsen steigen. Dann ziehen ggf. Anleger:innen ihr Geld aus dem Aktienmarkt ab und schichten in Anleihen um. Zudem bedeuten höhere Zinsen auch höhere Kosten, wenn Firmen Kredite aufnehmen.
Aktuelle Stimmungen, Meinungen und die Verbreitung von Gerüchten können sich mehr oder weniger deutlich auf Aktienkurse auswirken.
Bei einem Übernahmeangebot möchte ein Unternehmen Aktien einer anderen Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und unterbreitet dafür den betroffenen Aktionären ein öffentliches Kaufangebot für deren Aktien. Im Rahmen eines Aktienrückkaufs erwirbt ein Unternehmen eigene Aktien von den Aktionären. Die Aktiengesellschaft kauft somit ihre selbst herausgegebenen Wertpapiere zurück. Beide Maßnahmen wirken sich in der Regel kurstreibend auf die entsprechenden Aktienkurse aus Abhängigkeit von Rohstoff- und Energiepreisen
Die Kurse werden auch davon beeinflusst, ob ein Unternehmen benötigte Rohstoffe/Energie günstig einkaufen kann.
Hat die gesamte Branche mit Schwierigkeiten zu kämpfen, werden oft ausnahmslos die Aktienkurse aller Unternehmen der betroffenen Branche in Mitleidenschaft gezogen. Umgekehrt gibt es Trendthemen (saubere Energien, Digitalisierung, künstliche Intelligenz), die die Aktienkurse aller Unternehmen nach oben treiben können, die damit in Verbindung stehen.
Viele Unternehmen sind international tätig. Durch Wechselkursveränderungen können Waren im Ausland teurer oder günstiger werden, was für ein Unternehmen nachteilig oder vorteilhaft sein kann.
Bevor eine Aktie an der Börse gehandelt werden kann, muss sie emittiert und platziert werden. Die Emission (= die Ausgabe von Aktien kann in verschiedenen Verfahren erfolgen. Am häufigsten verbreitet ist das sog. „Bookbuilding-Verfahren“, bei dem Investor:innen innerhalb einer festgelegten Preisspanne und eines zuvor definierten Zeitrahmens Kaufangebote abgeben können. Nach Prüfung der Gebote und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage wird anschließend ein einheitlicher Emissionspreis und die Zuteilung der Aktien festgesetzt.
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Aktionär:innen können an der Hauptversammlung teilnehmen und haben ein Stimmrecht, das die Anzahl der gehaltenen Wertpapiere widerspiegelt. Zudem haben sie ein Auskunftsrecht. Vertreter der Aktiengesellschaft müssen ihnen also einmal jährlich offenlegen, wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist. Aktionäre haben zwar kein Anrecht darauf, dass Gewinne in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Kommt es jedoch zu Gewinnausschüttungen, werden sie daran beteiligt. Das wird auch durch den Gleichbehandlungsgrundsatz gewährleistet, nachdem alle Anteilseigner:innen gleiche Rechte und Pflichten haben. Gibt die Gesellschaft neue Aktien aus, hat die Aktionärin / der Aktionär in der Regel ein Bezugsrecht auf diese neuen Aktien.
Aktionär:innen haben zudem auch einige Pflichten. Durch die Treuepflicht müssen sie auf die Interessen des Unternehmens und anderer Aktionär:innen Rücksicht nehmen. Sie müssen also beispielsweise bei Hauptversammlungen im Sinne des gemeinsamen Zwecks abstimmen und dürfen sich in Bezug auf die AG nicht diskreditierend gegenüber Dritten äußern. Die einzige finanzielle Hauptpflicht der Aktionärin / des Aktionärs besteht darin, die gezeichneten Aktien auch entsprechend zu bezahlen, also eine entsprechende Einlage zu leisten.
Aktien werden an einer Börse gehandelt. Privatanleger:innen können allerdings nicht selbst an der Börse handeln. Vielmehr müssen sie ihren Auftrag zum Aktienkauf/-verkauf in der Regel persönlich über eine(n) Berater:in in der Hausbank erteilen oder per Telefon, Mail oder Fax. Bei Online-Brokern oder Direktbanken können Sie die Aufgabe der Wertpapierorder selbst ganz einfach online durchführen. Bevor Sie mit dem Aktienhandel starten können, benötigen Sie aber noch ein Wertpapierdepot.
Eines der wichtigsten Motive für einen Börsengang ist, dem Unternehmen durch Ausgabe von Aktien neue finanzielle Mittel zuzuführen. Durch die Bündelung vieler kleiner Einlagen durch eine meist anonyme Gruppe von Aktionären kommt es zu einer Aufbringung eines großen Kapitalbetrages, mit dem das Unternehmen sein Wachstum finanzieren kann.
Aktiengewinne und Dividenden werden seit 2009 mittels Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert. Die Abgeltungsteuer ist eine sog. „Quellensteuer“. Für Aktien-Anleger:innen bedeutet das, dass Sie sich um die Besteuerung nicht selbst kümmern müssen. Das Kreditinstitut als Quelle Ihrer Kursgewinne/Dividenden übernimmt das automatisch für Sie. Ihr Kreditinstitut verrechnet auch direkt Gewinne und Verluste, so dass Sie nur auf die Differenz Steuern zahlen müssen. Die Abgeltungsteuer liegt aktuell bei 25 %. Zusätzlich kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und sofern man kirchensteuerpflichtig ist, noch einmal je nach Bundesland 8 - 9 % zusätzlich oben drauf. Somit liegt die komplette Abgeltungsteuer je nach individueller Situation zwischen 26,375 - 27,995 %. Die gute Nachricht für Kleinanleger:innen ist, dass Aktiengewinne und Dividenden seit dem 1. Januar 2023 bis 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei bleiben.
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